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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

vom 1. August 2022

Gültigkeit der Offerte

Die Offerte hat eine Gültigkeit von 30 Tagen.

Gewährleistung und Haftung

marista ag haftet lediglich für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln. Die Haftung für nachgewiesene Schäden wird auf die Höhe des Honorars begrenzt. Es wird keine Haftung für Schäden an Anlagen und Maschinen des Kunden infolge Freelance oder Mandats Einsätzen übernommen. Die Versicherung von Anlagen und Maschinen die durch marista im Rahmen von Freelance oder Mandats Einsätzen bedient werden, ist Sache des Kunden. Für Mangelfolgeschäden wird keine Haftung übernommen.

Dassault Systemes Wartungsanpassung

marista ag ist Vertriebspartner von Dassault Systemes. marista ag kann allfällige Preisanpassungen für Wartungsgebühren, die Dassault Systemes auf der Grundlage des jeweiligen lokalen Verbraucherpreisindexes erheben kann, dem Kunden weitergeben.

Gemäss der gängigen Geschäftspraxis weltweit sehen die Bedingungen unserer Verträge eine jährliche Anpassung der Wartungsgebühren nach der Anfangs- und der ersten Verlängerungslaufzeit vor.

Interessenskonflikte

Entstehen marista während der Dauer dieses Mandates Interessenskonflikte, werden diese gegenüber dem Kunden, soweit es mit den Interessen der Parteien vereinbar ist, offengelegt und gemeinsam mit den Betroffenen eine für beide Parteien akzeptable Lösung gesucht.

Kündigung

Eine Kündigung des Vertrages ist beiderseits jederzeit schriftlich auf jeweils das Ende des nächstfolgenden Monats möglich. In diesem Fall ist marista verpflichtet, die bisherigen Ergebnisse abzuliefern. marista kann die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist effektiv erbrachten Leistung und Spesen, zuzüglich der Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

Vertraulichkeit

marista verpflichte sich, sämtliche ihr zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Gerichtsstand

Offerten und Verträge unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Buchs/SG. marista hat indessen auch das Recht, beim zuständigen Gericht des Wohnsitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen.